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Kleingewerbe

imgAls Kleingewerbe wird in Deutschland ein Unternehmen bezeichnet, das nur von sogenannten „natürlichen Personen“, also von Kleingewerbetreibenden geführt werden darf.

Eine Gesellschaft, die ein Gewerbe betreibt, ist immer ein Kaufmann, keine natürliche Person. Das heißt, ein Kleingewerbetreibender ist zwar ein Unternehmer, aber er wird nicht als Kaufmann betrachtet. Das wiederum bedeutet, dass er die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns nicht zu berücksichtigen braucht!

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Mittelstand

imgFür ein kleines und mittleres Unternehmen verwendet man in Deutschland auch gerne die Bezeichnung Mittelstand.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Definition des Mittelstands gibt es nicht, der Begriff bezieht sich auf Unternehmen aller Branchen einschließlich des Handwerks und der freien Berufe, diese dürfen natürlich eine bestimmte Größe nicht überschreiten.

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